§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Nachweis und die Vermittlung von Immobilien zur Anmietung gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Geltung, und zwar auch dann nicht, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Vereinbarung vorbehaltlos angenommen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nur bei schriftlicher Zustimmung des Maklers Vertragsbestandteil.
§ 2 Hauptvertrag
(1) Als ein provisionspflichtiger Hauptvertrag gilt auch ein Vertragsabschluss über ein anderes wirtschaftlich vergleichbares Objekt, das den in der Provisionsvereinbarung genannten Vorgaben entspricht und für das der Makler Nachweis oder Vermittlung erbringt.
(2) Als Hauptvertrag gilt auch ein Vertragsabschluss durch eine Person, die zum Auftraggeber in dauerhafter, enger Verbindung steht.
§ 3 Provision
(1) Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, verpflichtet sich der Auftraggeber für den Nachweis oder die Vermittlung eines Mietvertrages zur Zahlung einer Provision einschließlich Umsatzsteuer in Höhe von 2,38 Monatsnettomieten/3,0 Monatsnettomieten bei Gewerberaummietverträgen zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Monatsnettomiete ist die aus der vereinbarten Festlaufzeit des Mietvertrages ermittelte durchschnittliche, im Falle eines unbefristeten Mietverhältnisses die für das erste Jahr der Mietlaufzeit ermittelte monatliche Gegenleistung des Mieters für die Gebrauchsüberlassung (ohne Mehrwertsteuer) mit Ausnahme der Betriebskosten. Für anlässlich des Mietvertragsabschlusses vereinbarte Abstände oder Kaufpreise für Einbauten, Möbel, Zubehör etc. erhält der Makler eine Provision in Höhe von 3,57% der vereinbarten Bruttoabstandszahlung einschließlich Umsatzsteuer/ bei gewerblicher Vermietung 3,0 % der vereinbarten Nettoabstandszahlung zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Für die Vereinbarung von Optionsrechten oder Vormietrechten erhält der Makler zusätzlich eine Provision in Höhe von 1,9 Monatsnettomieten einschließlich Umsatzsteuer/ bei gewerblicher Vermietung 1,6 Monatsnettomieten zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer, auch wenn deren Ausübung noch ungewiss ist.
(2) Die Provision ist verdient, sobald der Vertrag aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung durch den Makler zustande kommt. Mitursächlichkeit ist ausreichend.
(3) Ist dem Auftraggeber die durch den Makler nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages bereits bekannt, so hat er dies dem Makler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, nach Erhalt der ersten Objektinformationen unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen. Soweit wegen eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung eine Tätigkeit durch den Makler ausgeübt wird, die nicht zur Entstehung des Provisionsanspruches führt, so ist der Auftraggeber zum Ersatz des dem Makler entstandenen Schadens verpflichtet.
(4) Die Provision wird mit Abschluss des Mietvertrags nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
(5) Der Provisionsanspruch entfällt im Falle der vollständigen Nichtausführung eines bereits rechtsverbindlich abgeschlossenen Mietvertrags nur dann, wenn und soweit dies auf Umständen beruht, die vom Makler vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten sind.
§ 4 Zahlungsabwicklung/Abtretung
(1) Der Auftraggeber erklärt sich nach ausführlicher Aufklärung durch den beratenden Makler ausdrücklich mit der Abtretung der Provisionsansprüche, sowie der Weitergabe der zum Zwecke der Abrechnung und Geltendmachung jeweils erforderlichen Informationen (Personendaten, Daten des vermittelten Objektes samt Kauf- bzw. Mietpreis, Vertragsunterlagen, konkreter Beratungsverlauf, Höhe der Vergütung etc.) an die Raum Immobilien GmbH, Starnberger Weg 62 in 82205 Gilching, Tel.: 08105/399770 einverstanden. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Makler/die Maklerin zur Weitergabe dieser Informationen und Daten an die Raum Immobilien GmbH aufgrund der Abtretung zum Zwecke der Abrechnung verpflichtet ist.
(2) Der Auftraggeber wurde darüber aufgeklärt, dass die Raum Immobilien GmbH die Provisionen des Maklers ihm gegenüber in Rechnung stellen und für eigene Rechnung einziehen werden.
(3) Die Einwilligung in die Weitergabe der benannten Daten erfolgt freiwillig. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar;
§ 5 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
(1) Der Auftraggeber erteilt dem Makler unverzüglich alle Informationen über die vorhandenen und neu hinzutretenden Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren (z.B. Aufgabe der Mietabsicht).
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Maklervertrags in Erfahrung gebrachten Kenntnisse vertraulich zu behandeln und insbesondere die ihm übermittelten Informationen nicht an Dritte zu geben. Verstößt der Auftraggeber hiergegen und schließt daraufhin der Dritte den vom Makler nachgewiesenen Vertrag, so schuldet der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe der Provision, die er zu zahlen gehabt hätte, wenn er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.
(3) Der Makler ist berechtigt, für beide Vertragsparteien des Mietvertrages entgeltlich tätig zu werden. Der Makler darf das Objekt – auch mit Dritten – besichtigen.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich über den Abschluss des Vertrages zu informieren und Auskunft über alle vertraglichen Haupt- und Nebenabreden zu erteilen. Der Makler hat insbesondere Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss. Ort und Zeit sind dem Makler rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
§ 6 Veröffentlichung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fotografien, Pläne, Informationen und sonstige Daten über die zu vermittelnde Immobilie im Internet auf der eigenen und auf den Homepages von Immobilienscout24.de, Immowelt.de, Immonet.de, Süddeutsche.de oder Immokat.de etc. sowie in der regionalen und überregionalen Presse zu veröffentlichen und die Immobilie dort entsprechend zu bewerben. Eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht.
§ 7 Vertragsdauer
(1) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende des sechsten vollen Kalendermonats. Er endet nach zwölf vollen Kalendermonaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Für eine Kündigung aus wichtigem Grund gelten die gesetzlichen Vorschriften. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Verletzung der Alleinauftragsbindung durch den Auftraggeber.
(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 8 Haftungsausschluss
(1) Exposé-Angaben und sonstige Informationen beruhen ausschließlich auf den vom Vermieter und Dritten erteilten Auskünften. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Angaben übernimmt der Makler keinerlei Haftung. Der Auftraggeber erklärt hiermit ausdrücklich, dass er sämtliche vertragserheblichen Angaben vor Vertragsabschluss selbst überprüft hat.
(2) Die Ansprüche des Auftraggebers gegen den Makler auf Schadensersatz werden hiermit ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Maklers.
§ 9 Schlussvorschriften
(1) Erfüllungsort für die beiderseitigen Pflichten ist der Sitz des Maklers.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit dem Maklervertrag in Verbindung stehen, ist der Sitz des Maklers, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Beide Parteien werden die unwirksame Klausel oder eine Lücke durch eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Stand: Februar 2016
RAUM_IMMOBILIEN GmbH | All rights reserved Copyrights 2023 | Datenschutz & Impressum | Datenschutz-AGB | AGB | Transparenzerklärung |
Liste der Auftragsverarbeiter